ErbrechtDerecho de sucesiones
Wir beraten Sie auf Deutsch und Spanisch zum deutschen und zum spanischen Erbrecht — von der Gestaltung eines notariellen Testaments bis zur vollständigen Abwicklung eines Erbfalls.
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen steht am Anfang selten die Frage nach dem Erben, sondern die nach dem anwendbaren Recht: die EU-Erbrechtsverordnung knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt an, lässt aber eine Rechtswahl zu. In Spanien treten die Foralrechte einzelner Regionen hinzu. Wer das erst im Erbfall klärt, klärt es unter Zeitdruck.
Wird ein Nachlass streitig, bieten wir ein strukturiertes Mediationsverfahren an, statt sofort zu klagen.