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Ihre Immobilie liegt in Spanien.Ihr Anwalt sitzt in Karlsruhe.

Ribas Brutschy Abogados führt spanische Rechtsangelegenheiten direkt aus der deutschen Kanzlei aus. Sie werden über die gesamte Laufzeit des Mandats auf Deutsch betreut — kein Korrespondenzanwalt dazwischen.

  • KarlsruheDeutschland
  • BruchsalDeutschland
  • Eivissa·IbizaIslas Baleares, Spanien
+49 721 480 709 60

Zwei Rechtsordnungen. Ein Aktenzeichen.

Zwischen deutschem und spanischem Recht stehen keine Übersetzungsfehler, sondern Systemunterschiede. Vier davon kosten deutsche Käufer und Erben regelmäßig Geld.

    GrundbuchRegistro de la Propiedad

    In Deutschland entsteht Eigentum mit der Eintragung. In Spanien entsteht es mit Vertrag und Übergabe — die Eintragung ist freiwillig und wirkt nach außen. Wer sich auf das Registro verlässt wie auf das Grundbuch, verlässt sich auf die falsche Urkunde.

    AnzahlungArras penitenciales

    Was wie eine Reservierungsgebühr aussieht, ist nach Artikel 1454 Código Civil häufig eine Rücktrittsvereinbarung: Tritt der Käufer zurück, verliert er den Betrag. Tritt der Verkäufer zurück, schuldet er das Doppelte. Welche Art von arras vereinbart wurde, entscheidet der Vertragstext — nicht seine Überschrift.

    VerkehrswertValor de referencia

    Spanien besteuert Immobilienübertragungen seit 2022 nicht nach dem vereinbarten Kaufpreis, sondern nach einem vom Kataster festgesetzten Referenzwert, wenn dieser höher liegt. Das spanische Verfassungsgericht hat die Regelung im Februar 2026 bestätigt.

    ErbscheinCertificado sucesorio europeo

    Der deutsche Erbschein hilft in Spanien nicht weiter. Für grenzüberschreitende Nachlässe gilt die EU-Erbrechtsverordnung — mit eigenem Zeugnis, eigener Zuständigkeit und der vorgelagerten Frage, welches Recht auf die Erbfolge überhaupt anwendbar ist.

Neun Gebiete — in beiden Systemen.

Die Kernkompetenzen liegen im Erb-, Immobilien-, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Bei Erb- und Immobilienangelegenheiten arbeiten wir auf eine steueroptimierte Lösung hin, nicht nur auf eine rechtssichere.

Rechtsgebiete im Detail

Ein Immobilienkauf in Spanien, Etappe für Etappe.

Der spanische Kauf entscheidet sich früher als der deutsche: nicht beim Notar, sondern im privaten Vertrag davor. Genau dort liegen die Risiken, die wir prüfen.

  1. ReservierungReserva

    Eine Reservierungsvereinbarung, oft auf einem Maklerformular. Sie bindet bereits.

    Worauf es ankommtDer Text legt fest, was Ihre Zahlung rechtlich ist. Das entscheidet später über Ihr Geld.

  2. Privater KaufvertragContrato de arras

    Kaufvertrag mit Anzahlung, üblicherweise rund zehn Prozent des Kaufpreises.

    Worauf es ankommtArras penitenciales, confirmatorias oder penales — drei Rechtsfolgen unter einem Wort.

  3. PrüfungNota simple

    Auszug aus dem Registro de la Propiedad, Kataster, Lasten, Baurechtslage, Gemeinschaftsordnung.

    Worauf es ankommtUnbeendete Erbfolgen, nicht gelöschte Hypotheken, fehlende Zustimmungen von Miteigentümern, ungeklärte städtebauliche Fragen.

  4. NotarterminEscritura pública

    Notarielle Kaufurkunde, Kaufpreiszahlung, Übergabe.

    Worauf es ankommtErfüllt der Verkäufer seine Mitwirkungspflichten nicht, kann sein Verhalten einem Rücktritt gleichstehen — mit doppelter Rückzahlung der arras.

  5. Eintragung und SteuernRegistro·Impuestos

    Eintragung im Registro, ITP beim Bestandskauf oder IVA und AJD beim Neubau, plusvalía municipal.

    Worauf es ankommtBemessungsgrundlage ist der valor de referencia. Danach jährlich IBI und, ohne Wohnsitz in Spanien, die Nichtresidentensteuer.

Ersteinschätzung anfordern

Das Team der Kanzlei Ribas Brutschy Abogados im Karlsruher Büro
Karlsruhe·Gartenstraße 69

Deutsch-spanisch besetzt, nicht deutsch-spanisch vermittelt.

Unser Team aus deutsch-spanischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und mehrsprachigen Mitarbeitern arbeitet von Karlsruhe, Bruchsal und Ibiza aus. Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, mittelständische Unternehmen deutschsprachiger und spanischer Herkunft, Banken und Vermögensverwaltungen.

Wo unser eigener Tätigkeitsbereich endet, arbeiten wir mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zusammen, statt das Mandat zu dehnen.

im Team
11
Anwaltskammern
6
Länder
4
Sprachen
4

Team und Philosophie

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat unsere Kanzlei 2026 im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt.

Zulassungen

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe·ICAIB Baleares·ICAMUR Murcia·ICAM Madrid·Barreau de Strasbourg·Colegio de Abogados de Córdoba

Berufshaftpflicht

HDI Versicherung AG, Geltungsbereich gesamtes EU-Gebiet — damit mindestens die Anforderungen aus § 8 Abs. 4 PartGG in Verbindung mit § 51a BRAO.

Mitgliedschaften

  • DSJV — Deutsch-Spanische Juristenvereinigung
  • AHK Spanien — Deutsche Handelskammer für Spanien
  • DAV — Deutscher Anwaltverein

Der Kostenvoranschlag kommt vor dem Mandat.

Kostentransparenz ist unsere höchste Maxime. Vor Aufnahme unserer Tätigkeit erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

  • In der Regel nach Zeitaufwand. Der Stundensatz liegt zwischen 250 und 350 Euro.
  • In gerichtlichen Verfahren nach RVG. Dort sind wir gesetzlich gehalten, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen.
  • Auf Wunsch pauschal. Pauschalvergütungen und spezifische Beratungsverträge vereinbaren wir individuell.

Stundensatz

250–350 €

zuzüglich anfallender Kosten und gegebenenfalls Umsatzsteuer

Kostenlose Ersteinschätzung bei Immobilienkäufen und ‑verkäufen.

Sagen Sie uns in zwei Sätzen, worum es geht. Sie erhalten eine überschlägige Einschätzung zu Vorgehensweise, Kosten und Nutzen einer Beauftragung.

Die Ersteinschätzung ist eine überschlägige Erläuterung der Vorgehensweise, Kosten und Vorteile einer Beauftragung unserer Kanzlei bei Immobilienkäufen und ‑verkäufen in Spanien oder Deutschland. Sie ist beschränkt auf den Erwerb oder die Veräußerung von Bestands- oder Neubauimmobilien durch Privatpersonen.

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